Barrierefreiheitserklärung
Die hekro Personalservice GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) bzw. dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.hekro.at samt allen Unterseiten.
Konformitätsstatus
Diese Website ist teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Die nachfolgend angeführten Inhalte sind aus den jeweiligen Gründen nicht barrierefrei:
- Einzelne interaktive Schaltflächen (Buttons) sind ohne sichtbar zugeordnete Beschriftung implementiert — diese werden im Zuge der laufenden Optimierung mit barrierefreien Alternativbeschriftungen versehen.
- Vereinzelt sind Bilder ohne Alternativtext (alt-Attribut) eingebunden — eine systematische Nachpflege der Bildbeschreibungen erfolgt sukzessive.
- An einzelnen Stellen erreicht der Farbkontrast zwischen Vordergrund- und Hintergrundtext noch nicht das geforderte Mindestmaß von 4,5:1 — diese werden im Rahmen der nächsten Theme-Anpassung optimiert.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 4. Juni 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Verwendete Methodik: automatisierte Prüfung mittels Axe-Core/Lighthouse sowie ergänzende manuelle Sichtkontrolle.
Letzte Aktualisierung der Erklärung: 4. Juni 2026
Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren oder Mängel im Hinblick auf die Barrierefreiheit dieser Website stoßen oder Informationen in nicht barrierefreier Form benötigen, ersuchen wir Sie um Mitteilung:
hekro Personalservice GmbH
Traungasse 27
4600 Wels
Telefon: +43 7242 / 89 00 60
E-Mail: office [at] hekro.at (office[at]hekro[dot]at)
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Sozialministeriumservice wenden:
Sozialministeriumservice — Schlichtungsstelle
www.sozialministeriumservice.at
Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens wird versucht, eine außergerichtliche Einigung über die behauptete Diskriminierung wegen einer Behinderung herbeizuführen.